Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung, der Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe talseits um 3,22 m, abweichenden Dachform bei der Garage und abweichender Standort der Garage wird zugestimmt.

 

 

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 19