Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf einer Verordnung des Landratsamtes Landshut über die Beschränkung der Erholung im Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) 7340-471.01 „Wiesenbrütergebiete im unteren Isartal – Teilbereich Mettenbacher und Grießenbacher Moos“ auf dem Gebiet der Gemeinden Essenbach, Niederaichbach und Postau in der vorgelegten Form zu.
Der Beschränkung der Befahrbarkeit der in der Übersichtskarte „Wegbeschilderung Variante Vogelschutzgebiet“ gekennzeichneten Wege für Kraftfahrzeuge durch das Zeichen 250 gemäß Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO und das Zeichen 1020/30 („Anlieger frei“) gemäß Verkehrszeichenkatalog zugelassener Verkehrszeichen wird aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes gemäß § 45 Abs. 1 a StVO ebenfalls zugestimmt.

 

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 19