Beschluss:
Die Jahresrechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.
Die im Haushalt 2009 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21