Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Festsetzungen der Stellplatz- und Garagensatzung des Marktes Essenbach sind einzuhalten.
Die Stichstraße verbleibt im Privatbesitz. Es besteht kein Anspruch auf Abholung der Mülltonnen am eigenen Grundstück.
Die Kanalanschlüsse und die Stichstraße sind entsprechend dem jetzigen Stand der Technik auszuführen und mit dem Markt Essenbach abzustimmen.

 

 

 


 

Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22