Sitzung: 27.04.2010 Marktgemeinderat
Beschluss:
Die Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen I, Ia, II, III
und IV Gewinnungsgebiet Ohu weist eine deutliche Schutzgebietserweiterung in
nördlicher und nordwestlicher Richtung auf. Damit werden weitere Grundstücke
der Altheimer und Ohuer Flur in den Wirkungskreis des Schutzgebietes einbezogen
und mit den Auflagen der Schutzgebietsverordnung belegt. Dies kann je nach
Nutzung mit Bewirtschaftungs- und Nutzungsauflagen verbunden sein.
Deshalb sind die Notwendigkeit der Schutzgebietserweiterung gründlich zu prüfen
und zu begründen und an die Umsetzung strenge Kriterien anzulegen.
Insbesondere weisen wir darauf hin:
-Das von privaten Betroffenen in Auftrag gegebene Gutachten des
Geowissenschaftlichen Büros Dr. Heimbucher GmbH vom 21.04.2010, das die
Grundzüge der geplanten Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes in Frage
stellt, ist eingehend zu prüfen und in die Abwägung des Vorhabensträgers
einzubeziehen.
-Die Autobahn A 92 sowie die Bahnlinie Landshut – Plattling bedingen erhebliche
Risikopotentiale (Sickerflächen, - schächte, -becken usw.), deren Auswirkungen
noch eingehender zu prüfen wären.
-Die Gewässer der 3. Ordnung Sendlbach und Einsiedelbach liegen innerhalb des
neuen Schutzgebietsvorschlags. Die Auswirkungen sind noch eingehend zu prüfen.
-Ebenfalls nicht berücksichtigt sind mögliche Beeinträchtigungen durch die B 15 neu sowie die St2074
Für den
Beschluss: 20 |
Gegen den
Beschluss: 2 |
Anwesend:
22 |
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