Beschluss:
Die Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen I, Ia, II, III und IV Gewinnungsgebiet Ohu weist eine deutliche Schutzgebietserweiterung in nördlicher und nordwestlicher Richtung auf. Damit werden weitere Grundstücke der Altheimer und Ohuer Flur in den Wirkungskreis des Schutzgebietes einbezogen und mit den Auflagen der Schutzgebietsverordnung belegt. Dies kann je nach Nutzung mit Bewirtschaftungs- und Nutzungsauflagen verbunden sein.
Deshalb sind die Notwendigkeit der Schutzgebietserweiterung gründlich zu prüfen und zu begründen und an die Umsetzung strenge Kriterien anzulegen.

Insbesondere weisen wir darauf hin:
-Das von privaten Betroffenen in Auftrag gegebene Gutachten des Geowissenschaftlichen Büros Dr. Heimbucher GmbH vom 21.04.2010, das die Grundzüge der geplanten Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes in Frage stellt, ist eingehend zu prüfen und in die Abwägung des Vorhabensträgers einzubeziehen.

-Die Autobahn A 92 sowie die Bahnlinie Landshut – Plattling bedingen erhebliche Risikopotentiale (Sickerflächen, - schächte, -becken usw.), deren Auswirkungen noch eingehender zu prüfen wären.

-Die Gewässer der 3. Ordnung Sendlbach und Einsiedelbach liegen innerhalb des neuen Schutzgebietsvorschlags. Die Auswirkungen sind noch eingehend zu prüfen.

-Ebenfalls nicht berücksichtigt sind mögliche Beeinträchtigungen durch die B 15 neu sowie die St2074

 

 


Für den Beschluss:  20

Gegen den Beschluss: 2

Anwesend: 22