Zur Vorbereitung der Haushaltssatzung werden nach eingehender Diskussion nachfolgende Einzelbeschlüsse gefasst:

 

1.  Steuerhebesätze:

 

Grundsteuer A:

- Beschluss: 1:20 

  Der Marktgemeinderat beschließt eine Anpassung des Hebesatzes auf 300 %.

  (Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.)

 

- Beschluss: 20:1:

Der Marktgemeinderat beschließt die unveränderte Beibehaltung des bisherigen   Hebesatzes von 250 %.

 

 

Grundsteuer B:

- Beschluss: 1:20 

  Der Marktgemeinderat beschließt eine Anpassung des Hebesatzes auf 300 %.

  (Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.)

 

- Beschluss: 20:1:

Der Marktgemeinderat beschließt die unveränderte Beibehaltung des bisherigen   Hebesatzes von 250 %.

 

Gewerbesteuer:

- Beschluss: 7:14: 

  Der Marktgemeinderat beschließt eine Anpassung des Hebesatzes auf 350 %.

  (Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.)

 

- Beschluss: 14:7:

Der Marktgemeinderat beschließt die unveränderte Beibehaltung des bisherigen   Hebesatzes von 320 %.

 

 

2.  Zuschüsse für kirchliche Maßnahmen:

 

     2.1 Künftige Bezuschussung kirchlicher Investitionen:

     Beschluss: 21:0:

     Eine Grundsatzentscheidung über einen neuen Fördersatz für kirchliche Investitionsmaßnahmen wird zurückgestellt, zumal für 2024 auch keine neuen Förderanträge der Kirchen mehr zu erwarten sind.

 

     2.2 Bezuschussung von Landjugendräumen (soweit nicht in Gemeindeeigentum):

 Beschluss: 21:0:

 Bei Investitionsmaßnahmen für Landjugendheime/-räume verbleibt es bei einem Zuschusssatz von 15 %.

(Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 wird insofern bestätigt.)

 

3. Jugendförderung für Vereine:

     Beschluss: 21:0:

     Der Marktgemeinderat beschließt die Anhebung der Jugendförderung für Vereine von 7,50 € auf 10,00 € pro jugendliches Mitglied. Daneben wird keine Förderung für Übungsleiter und dergleichen gewährt.

(Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 wird insofern bestätigt.)

 

 

Beschluss: 21:0:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Einzelbeschlüsse in den Haushalt 2024 einzuarbeiten und auf dieser Basis die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.