Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des Dachgeschossausbaus, der abweichenden Dachneigung, Dachdeckung und Traufhöhe sowie der Errichtung der Freiflächenstellplätze außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.

Des Weiteren ist im Bereich der geplanten Freiflächenstellplätze der bestehende Zaun zu entfernen.