Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung der Freiflächenstellplätze außerhalb der Baugrenze, der Überschreitung der zulässigen GRZ um 0,03, der zulässigen GFZ um 0,11 und der zulässigen Traufhöhe um 0,19 m sowie der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung der Zwerchgiebel wird zugestimmt.

 

Im Bereich der geplanten Freiflächenstellplätze ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung wurde ausgefertigt.

Weiterhin befindet sich im Bereich des 4. Freiflächenstellplatz eine Straßenlaterne, diese ist auf Kosten des Antragstellers durch die ÜZW zu versetzen.