Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Erschließung ist erst mit Abriss der Garage auf dem Flurstück 20/5 der Gemarkung Ohu gesichert. Diesbezüglich wird auf das Schreiben der Bauherren und des Eigentümers des Flurstücks 20/5 der Gemarkung Ohu vom 12.03.2024 und die schuldrechtliche Vereinbarung in der notariellen Urkunde vom 04.10.2023 verwiesen.

 

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Wir weisen darauf hin, dass sich das Grundstück innerhalb der Schutzzone W III A des Wasserschutzgebietes Ohu befindet.