Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung und Dachdeckung des Modulhauses und des Carports sowie der abweichenden Dachform des Carports wird zugestimmt.