Nachtrag: 29.02.2024

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, für die FW Ahrain die Position eines zweiten Stellvertreters des Kommandanten (= 3. Kommandant) zu schaffen. Für den 3. Kommandanten gelten die gleichen persönlichen Voraussetzungen wie für den 1. Kommandanten (Art. 8 Abs. 5 BayFwG).