Frau Weinzierl vom Planungsbüro EGL erläutert in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und stellt anschließend den anhand der Abwägungsvorschläge angepassten Planentwurf vor.

 

Beschluss:

Zu I. Abwägung der Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

Zu II. Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Der Marktgemeinderat beschließt die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ wird entsprechend dem Entwurf vom 19.12.2023 inkl. der redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 4 Abs. 2 BayNatschG als Satzung beschlossen.

Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 19.03.2024. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan mit den Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.