Sitzung: 19.03.2024 Marktgemeinderat
Frau Weinzierl vom Planungsbüro EGL erläutert in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und stellt anschließend den anhand der Abwägungsvorschläge angepassten Planentwurf vor.
Beschluss:
Zu I. Abwägung der Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB:
Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht
wurden.
Zu II. Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Der Marktgemeinderat beschließt die Abwägungen der eingegangenen
Stellungnahmen wie dargestellt.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ wird entsprechend dem Entwurf vom 19.12.2023
inkl. der redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
Art. 81 BayBO sowie Art. 4 Abs. 2 BayNatschG als Satzung beschlossen.
Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 19.03.2024. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan mit den Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.