Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung mit Bpl.Nr. 41N-2134-2019-BAUG vom 24.03.2020 gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayBO um 2 weitere Jahre.