Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform und Dachneigung, der Errichtung eines Kniestocks und der Dachgauben, dem Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss und der Errichtung der Freiflächenstellplätze außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.