Beschluss:

1.  Die Gebührenneukalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 12.10.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Der Marktgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 21.11.2023 (Inkrafttreten zum 01.01.2024).

 

2.  Die Gebietsabflussbeiwertkarte (Karte 1 bis 19) mit Kartenstand 30.08.2007 wird zum wesentlichen Bestandteil dieser Satzung i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 2 erklärt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überarbeitung der Karten zu veranlassen.