Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform und Dachdeckung des Anbaus und der Errichtung des Freiflächenstellplatzes außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.