Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen hinsichtlich dem Verzicht zur Errichtung einer Abtrennung zwischen der Kleingarage und dem Abstellraum unter Abweichung von § 11 Abs. 4 Nr. 2 GaStellV, dem Verzicht zur Ausbildung eines notwendigen Treppenraums unter Abweichung von Art. 33 Abs. 1 Satz 1 BayBO, der Duldung der Überschreitung der Rettungsweglänge sowie dem Verzicht auf Schließung der Deckenöffnung im Bereich der Notleiteranlage unter Abweichung von Art. 33 Abs. 2 sowie Art. 29 Abs. 4 BayBO wird zugestimmt.