Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Der Werbeträger fügt sich nicht mehr in das städtebauliche Gesamtgebiet ein. Zudem liegt ein sehr hohes Ablenkungspotential im Straßenverkehr gerade im hier betroffenen Einmündungsbereich B15/Alte Landstraße vor.