Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung des Wohnhauses, der Überschreitung des zulässigen Breiten-Längenverhältnis des Wohngebäudes, der abweichenden Dachneigung der Garage, der abweichenden Wand- und Traufhöhe der Garage, der Überschreitung der zulässigen GFZ um 0,04, der Überschreitung der zulässigen GRZ I um 0,03 und der zulässigen GRZ II um 0,04, der Überschreitung der Baugrenze mit der überdachten Terrasse im EG und Dachterrasse im OG um je 1,25 m und der Überschreitung der Baugrenze für Garagen um 1,50 m wird zugestimmt.