Sitzung: 12.09.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.