Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der abweichenden Ausführung des Gartenschuppens sowie der Nichteinhaltung der Abstandsflächen vom Gartenschuppen zum Nachbargrundstück wird zugestimmt.