Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der abweichenden Art der Nutzung wird zugestimmt.

 

Marktgemeinderatsmitglied Gremmer hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.