Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Nordseite des Gebäudes und der Überschreitung der zulässigen GRZ II um 0,05 wird zugestimmt.

Ebenfalls wird einem Verzicht auf 2,50 m Mindestabstand zur Grundstücksgrenze in Hinblick auf die nachträgliche Wärmedämmung unter Abweichung von Art. 6 Abs. 6 BayBO, dem Verzicht auf ausreichende Belüftung und Belichtung unter Abweichung von Art. 45 BayBO und dem Verzicht auf ein Zwischenpodest der Treppe zum Obergeschoss unter Abweichung der DIN 18065 Treppen zugestimmt.

 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wurde das gemeindliche Einvernehmen damit  nicht erteilt.