Sitzung: 25.07.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Den Abweichungen
hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Nordseite des Gebäudes
und der Überschreitung der zulässigen GRZ II um 0,05 wird zugestimmt.
Ebenfalls wird einem
Verzicht auf 2,50 m Mindestabstand zur Grundstücksgrenze in Hinblick auf die
nachträgliche Wärmedämmung unter Abweichung von Art. 6 Abs. 6 BayBO, dem
Verzicht auf ausreichende Belüftung und Belichtung unter Abweichung von Art. 45
BayBO und dem Verzicht auf ein Zwischenpodest der Treppe zum Obergeschoss unter
Abweichung der DIN 18065 Treppen zugestimmt.
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wurde das gemeindliche Einvernehmen damit nicht erteilt.