Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und der abweichenden Dachform, Dachdeckung und Gestaltung des Geräteschuppens wird zugestimmt.