Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Ansichtsfläche und Traufhöhe der Dachgaube, der abweichenden Dacheindeckung der Dachgaube, der Terrassenüberdachung, des Carports und des Schuppens, der abweichenden Dachform, Dacheindeckung und Dachneigung des Carports und des Schuppens und der Überschreitung der Baugrenze durch den Carport, den Schuppen und die Freiflächenstellplätze wird zugestimmt.