Herr Ascher vom Büro PLANTEAM erläutert den Vorentwurf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird ohne Änderungen gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.