Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachneigung, der abweichenden Dachform und Traufhöhe der Garage, der Errichtung der Freiflächenstellplätze außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen und des abweichenden Ortgang- und Traufüberstandes wird zugestimmt.