Sitzung: 02.03.2010 Marktgemeinderat
Aufgrund eines beantragten Zuschusses zur Übernahme von
Kosten für eine elektronische Standtechnik wird eine Grundsatzdiskussion geführt,
ob die allgemein geltende Investitionskostenförderung in Höhe von 15 %
angewandt wird oder eine Ausnahmeregelung für Schützenvereine geschaffen werden
soll.
Beschluss 12 : 12:
Der allgemeine Grundsatz soll beibehalten werden.
Aufgrund des Beschlussergebnisses ist der Vorschlag abgelehnt.
Beschluss 10 : 14:
Eine Ausnahmeregelung mit 40 % Förderung.
Beschluss 11 : 13:
Eine Ausnahmeregelung mit 30 % Förderung.
Aufgrund dieser Abstimmungsergebnisse ergibt sich keine Änderung der bisherigen
Praxis bei Investitionskostenförderung bei Vereinen.
Für den
Beschluss: s.u. |
Gegen den
Beschluss: s.u. |
Anwesend: 24 |