Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau um 3,40 m² und mit der Terrassenüberdachung um 10,15 m², der abweichenden Dachform und Dachneigung des Anbaus und der Terrassenüberdachung und der Errichtung des Freiflächenstellplatzes außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.