Architekt Ludwig Bindhammer stellt den Vorentwurf zur Änderung der Darstellung in den Flächennutzungsplänen vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird vom Markt Essenbach entsprechend § 3 Buchst. c der Zweckvereinbarung zum interkommunalen Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ zwischen dem Markt Ergoldsbach und dem Markt Essenbach (datiert auf den 15.03.2023 und 17.03.2023) gebilligt.