Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt den Abschluss der in der Anlage zur Sitzungsniederschrift beigefügten Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. KommZG) mit dem Markt Ergoldsbach mit nachfolgender Ergänzung:

 

In § 3 soll folgender Buchstabe c) ergänzt werden:

c)   Vor Durchführung der Beteiligungen zu den Vorentwürfen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als auch vor den Beteiligungen zu den Entwürfen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne durch den Markt Essenbach zu billigen.

 

Die dem Markt Essenbach grundsätzlich übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden dabei im beschriebenen Umfang für die beiden Flurstücke Nr. 3568/2 und Nr. 3568/1, je Gemarkung Martinshaun auf den Markt Ergoldsbach übertragen.