Sitzung: 14.03.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt den Abschluss der in der Anlage zur Sitzungsniederschrift beigefügten Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. KommZG) mit dem Markt Ergoldsbach mit nachfolgender Ergänzung:
In § 3 soll folgender Buchstabe c) ergänzt werden:
c)
Vor Durchführung der Beteiligungen zu den Vorentwürfen nach § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als auch vor den Beteiligungen zu den Entwürfen
nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne durch den
Markt Essenbach zu billigen.
Die dem Markt Essenbach grundsätzlich übertragenen Aufgaben
und Befugnisse werden dabei im beschriebenen Umfang für die beiden Flurstücke
Nr. 3568/2 und Nr. 3568/1, je Gemarkung Martinshaun auf den Markt Ergoldsbach
übertragen.