Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung der Wohnraumerweiterung, der Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport um 5,04 m², der abweichenden Dachform, Dachdeckung und Gestaltung des Carports, der Überschreitung der zulässigen GRZ I um 0,019 und der Überschreitung der zulässigen GFZ um 0,068 wird zugestimmt.