Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung mit der Bpl.Nr. 41N-157-2013-BAUG vom 06.03.2013 gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayBO um 2 weitere Jahre.