Sitzung: 14.03.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Der Abweichung hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Nordseite des Vorhabens wird zugestimmt.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.