Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Im Bereich der geplanten Zufahrt ist ein Brückenbauwerk über den Bruckbacher Bach erforderlich. Eine entsprechende Kostenübernahme, welche auch Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht, Unterhalt und Reparaturmaßnahmen beinhaltet, wurde bereits mit der Antragstellerin/Grundeigentümer abgeschlossen.