Die Verwaltung informiert den Marktgemeinderat über die aktuellen baurechtlichen Änderungen in Bezug auf Windenergieanlagen durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes.

 

In der nächsten Sitzung wird Landschaftsarchitekt Emmel vom Büro EGL den aktuellen Verfahrensstand bezüglich der vor Inkrafttreten der bayerischen 10-H-Regel vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7, "Flächen für Windkraftenergieanlagen“, zusammenfassen.