Sitzung: 28.02.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Der Abweichung hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Südseite des Vorhabens wird zugestimmt.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.