Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf isolierte Befreiung.

Den Abweichungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Pool um ca. 15,30 m², mit den Stufen des Pools zum Garten um ca. 4,70 m², des Stellplatzes um ca. 26,30 m² und des Gartenhauses um ca. 7,35 m² und der Errichtung einer Stützmauer entlang der Süd-West-Seite des Grundstücks wird zugestimmt.