Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Ostseite des Vorhabens wird insbesondere aufgrund der vorhandenen Bebauung zugestimmt.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.