Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Für Arbeiten zur Bachunterhaltung ist entlang des Mühlbaches ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Marktes Essenbach notariell zu sichern. Hierzu ist ein 5,00 m breiter Grundstücksstreifen entlang des Mühlbaches von jeglicher Bebauung freizuhalten. Eine Einzäunung bis zum Bachufer ist möglich, sofern die jeweiligen Zaunelemente auf einer Breite von 5,00 m zum Bachufer hin aushängbar sind und damit die Zufahrt zu Arbeiten zur Bachunterhaltung jederzeit ungehindert gewährleistet ist.