Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Ansichtsfläche, der abweichenden Dachneigung und Dacheindeckung der Dachgaube und der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe wird zugestimmt.