Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich dem Ausbau des Dachgeschosses, der Errichtung des Carports außerhalb der Baugrenzen, der abweichenden Dachform, Gestaltung und Traufhöhe des Carports und der Errichtung einer Dachgaube wird zugestimmt.