Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die erforderliche Neukalkulation der Beiträge und Gebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wie vorgetragen im Jahr 2023 durchgeführt und abgeschlossen wird.

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Essenbach – BGS-EWS vom 04.12.2007 (in der Fassung vom 11.11.2014) festgesetzten Beiträge für die Herstellung (§ 6 BGS-EWS) und Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, §§ 10 und 11 BGS-EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung und entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung gegenüber den bislang noch geltenden Beitrags- und Gebührensätzen führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in 2023 noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Die Anpassungen müssen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen.

 

Die betroffenen Beitrags- und Gebührenzahler werden hiermit schon von der damit verbundenen rückwirkenden Erhöhung der Beitrags- und Gebührensätze entsprechend vorinformiert.