Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides mit der Bpl.Nr. 41N-17-2014-VORB vom 12.02.2014 gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayBO um 2 weitere Jahre.