Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus und den Freiflächenstellplätzen um 144 m², der Überschreitung der GRZ I um 0,07 und der Entfernung der festgesetzten Bepflanzung wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Baugrundstück im HQ100 Überschwemmungs- und Hochwassergefahrenbereich befindet.