Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung hinsichtlich der Überlappung der Abstandsflächen auf der Ostseite des Vorhabens wird insbesondere aufgrund der vorhandenen Bebauung zugestimmt. Ebenfalls wird einem Verzicht auf barrierefreie Wohnungen unter Abweichung von Art. 48 BayBO zugestimmt.