Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der Traufhöhe wird zugestimmt.

 

Im Bereich der geplanten Zufahrten ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung wurde ausgefertigt.

Weiterhin befindet sich im Bereich der geplanten Zufahrt eine Straßenlaterne, diese ist auf Kosten des Antragstellers durch die ÜZW zu versetzen.