Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung mit der Bpl.Nr. 41N-2356-2017-BAUG vom 07.11.2018 gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayBO um 2 weitere Jahre.