Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung des Doppelhauses, der abweichenden talseitigen und hangseitigen Traufhöhe, der abweichenden Zahl der Vollgeschosse (E+1), des abweichenden Ortgangüberstandes, der abweichenden Dachziegelfarbe, der abweichenden Dachform, Dachdeckung und Dachneigung der Garagen, der Mindestgröße des Baugrundstücks und der Überschreitung der Baugrenze mit dem Doppelhaus und den Garagen wird zugestimmt.