Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen hinsichtlich der Überlappungen der Abstandsflächen auf der Nord-Ost-Seite und der Süd-West-Seite sowie der Überschreitung der Straßenmitte mit den Abstandsflächen auf der Nord-Ost-Seite wird insbesondere aufgrund der vorliegenden Bestandsbebauung zugestimmt.